Bleifreie Eifelparkjagd

Jagd im Nationalpark Eifel

2007

In manchen Gegenden wollen die Verantwortlichen die waidgerechte Jagd mit gewissen Anforderungen und Prüfungen sicherstellen. Zugelassen wird dort nur, der eine Schulung erfolgreich besucht hat und dessen Schießfertigkeit geprüft hinreicht. Die folgenden Bedingungen durchzusetzen war nicht einfach, die Widerstände bis ganz nach oben vielfältig. Dem Vernehmen nach gibt ihnen der Erfolg recht. Nur 1,5 Schüsse je Stück auf der Strecke sind bei Drückjagden ein Wert, auf den so mancher Veranstalter neidisch sein muß. Seltsam ist dort nur die Jagd Wildbestandsregulierung zu nennen, denn ist sie das nicht immer?

Merkblatt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Wildbestandsregulierung (WBR) im Nationalparkforstamt Eifel (NLP-Forstamt)

Gültig bis 31.12.2007

1. Allgemeines

Gemäß § 9 der Verordnung über den Nationalpark Eifel (NP-VO Eifel) vom 17. Dez. 2003 kann der Schalenwildbestand gemäß dem Schutzzweck des Nationalparks reguliert werden. Im Nationalpark Eifel dient die Wildbestandsregulierung (WBR) durch Jagd ausschließlich der Regulation der Schalenwildarten als Ersatz für die fehlenden Beutegreifer, wie Bär, Wolf und Luchs. Jagd im Nationalpark ist kein Selbstzweck. Grundlage für die WBR ist das als Anlage 1 beigefügte Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Nationalparke zum Thema Jagd in Nationalparken vom Oktober 2003.

Mit der WBR werden keine Nutzungsziele verfolgt. Das Wildbret wird jedoch als Nahrungsmittel verwertet

Die WBR wird ganz überwiegend zwischen dem 08.10. und dem 14.12. durchgeführt.

2. Teilnahme an der Wildbestandsregulierung

2.1 An der Wildbestandsregulierung können Jägerinnen und Jäger auf Antrag beteiligt werden. Die Vielzahl der Bewerbungen bedingt ein Losverfahren.

2.2 Das Nationalparkforstamt Eifel (NLP-Forstamt) wählt Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber aus, die
a) an einer der angebotenen Fortbildungsveranstaltung für Jäger im NLP Eifel teilgenommen haben – drei Termine sind beigefügt (Anlage 4), und
b) den Nachweis der Schießfertigkeit erbracht haben. Dieser Nachweis wird in der Regel durch den Erwerb der „Drückjagdnadel“ bei einer Kreisjägerschaft (KJS) im Rheinland erbracht. Über die Anerkennung anderer Nachweise (Schießkino Kerpen oder Cramberg oder Keilernadel Rheinland-Pfalz o. ä.) entscheidet das NLP-Forstamt im Einzelfall. Die Bedingungen für die Drückjagdnadel können auf den Schießständen der KJS Aachen, Bonn, Rhein Sieg, Düren, Rhein Erft, Euskirchen und Leverkusen geschossen werden. Eine Liste mit Telefonnummern ist beigefügt. (Anlage 3)

2.3 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die an einer der Fortbildungen teilgenommen haben und die Schießbedingungen erfüllt haben, legen bitte bis zum 27. Juli den Nachweis über die Schießfertigkeit und die dem Merkblatt beigefügte Erklärung (Anlage 2) vor. Dies ist für das NLP-Forstamt das Zeichen, daß das Interesse an einer Beteiligung weiterhin besteht und das NLP-Forstamt erstellt eine Rechnung. Nach Rechnungsstellung zahlt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 75,00 €. Ab September verschickt das NLP-Forstamt Einladungen zu den einzelnen Terminen. Jeder Teilnehmer, der Schießnachweis und Erklärung fristgerecht vorgelegt hat, die Verwaltungskostenpauschale überwiesen hat und an einer Fortbildung teilgenommen hat, wird zu mindestens sechs Gemeinschaftsansitzen und einer Bewegungsjagd oder stattdessen zu zwei Bewegungsjagden eingeladen.


3. Regeln für die Wildbestandsregulierung

3.1 Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Verwaltungskostenpauschale oder auf Einladungen zu Alternativterminen, wenn der oder die Teilnehmer aus persönlichen Gründen eine Einladung nicht wahrnehmen kann.

3.2 Die oder der Teilnehmer hat vor beginn der Jagdausübung seinen Jagdschein zur Prüfung der Gültigkeit vorzulegen.

3.3 Den Anordnungen der Bediensteten des NLP-Forstamtes hinsichtlich der Jagdausübung ist Folge zu leisten. Die Freigabe wird jeweils vor jeder WBR-Maßnahme bekannt gegeben.

3.4 Die Erlegung führender Tiere ist unter allen Umständen zu vermeiden; deshalb ist z. B die Erlegung einzelner Alttiere oder von Alttieren aus einem größeren Rudelverband untersagt .

3.5 Schwerwiegende Verstöße gegen die Freigabe haben in der Regel den Ausschluß von der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen zur Folge.

3.6 Ist ein Tier gefehlt worden, darf mit der Jagd auf ein anderes erst begonnen werden, wenn eindeutig feststeht, daß das beschossene Stück gesund ist. Über Fehlschüsse ist die oder der zuständige Bedienstete des NLP-Forstamtes so bald wie möglich zu benachrichtigen.

3.7 Kommen beschossene Tiere nicht sofort zur Strecke, ist gewissenhaft nachzusuchen. Die Nachsuche wird in jedem Fall von den Beauftragten des NLP-Forstamtes durchgeführt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an der Nachsuche zu beteiligen.

3.8 Der oder die Teilnehmer hat erlegte Tiere nach Maßgabe des NLP-Forstamtes aufzubrechen. Alternativ kann das Aufbrechen durch Beauftragte des NLP-Forstamtes ausgeführt werden. In der Regel werden Organe zur wissenschaftlichen und tiermedizinischen Untersuchung entnommen. Über Art und Umfang informiert das NLP-Forstamt rechtzeitig.


3.9 Die oder der Teilnehmer ist verpflichtet, erlegtes Wild unverzüglich vorzuzeigen und ggf. an die vom NLP-Forstamt bestimmte Stelle anzuliefern, wenn dies den Umständen nach zumutbar ist. Der oder die Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Anlieferung des Wildes und der Reinigung des Wildes in der Wildkammer mitzuwirken.

3.10 Die Teilnehmer haben Geweihe bzw. Gehörne und Unterkiefer sowie Keilerwaffen des erlegten Wildes auf Verlangen sachgerecht zu präparieren und dem NLP-Forstamt zu übergeben. Alternativ übernimmt das NLP-Forstamt die Herrichtung der Trophäen.
Das NLP-Forstamt beteiligt sich an den Pflichttrophäenschauen der Unteren Jagdbehörden.

3.11 Die Teilnehmer erwerben keinen Anspruch auf die Aushändigung der Trophäen erlegter Tiere. Alle Trophäen werden beim NLP-Forstamt aufbewahrt.

3.12 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Landes und seiner Bediensteten ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Benutzung jagdlicher Einrichtungen, insbesondere von Hochsitzen, ist nur den Teilnehmern gestattet. Über Ausnahmen entscheidet das NLP-Forstamt. Zu den typischen Gefahren gehören zunehmend auch absterbende und abgestorbene Bäume, die dem Schutzzweck folgend abseits von freigegebenen Wegen im Gebiet verbleiben. Die Teilnehmer stellen das Land ausdrücklich auch von evtl. hieraus entstehenden Schäden frei und tragen zur Vermeidung durch angepasstes Verhalten bei, z.B. durch Beenden der Jagdausübung bei Aufkommen relevanter Windstärken.

3.13 Neu: Alle Teilnehmer an Bewegungsjagden, auch Jägerinnen und Jäger, tragen zusätzlich zum signalfarbenen Hutband eine orangefarbene Jacke oder Warnweste. Diese Forderung besteht bereits in zahlreichen Forstämtern in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen und dient der Sicherheit. Sie müssen nicht um Ihren Jagderfolg fürchten, da diese Farbe von Rot- und Rehwild nicht als Signalfarbe wahrgenommen wird.

3.14 Neu: Der Einsatz von geeigneten Stöberhunden, die vom Stand aus geschnallt werden können, ist bei Bewegungsjagden möglich. Teilnehmer, die an einem Einsatz eines im NLP-Forstamt bisher nicht bekannten Hundes interessiert sind, nehmen rechtzeitig vor dem Termin Kontakt mit dem NLP-Forstamt auf.


4. Wildbretverkauf

4.1 Stark zerschossenes (z. B. Rücken, Keule) oder von der Erlegerin bzw. dem Erleger unsachgemäß behandeltes Wild muß von der Erlegerin bzw. dem Erleger zu Tagespreisen ohne Abzüge gekauft bzw. entschädigt werden.

4.2 Über die Verwertung des erlegten Wildes entscheidet das NLP-Forstamt. Ein Verkauf an Teilnehmernen ist möglich und erwünscht. Das Wildbret wird nach Gewicht zu Tagespreisen abgerechnet.

4.3 Die gesetzlichen Vorschriften über die Trichinenschau und Fleischbeschau sind zu beachten. Die Kosten für die Trichinenschau trägt die Käuferin oder der Käufer; die Kosten für eine evtl. notwendige Fleischbeschau werden vom NLP-Forstamt getragen.


Anlage 2


Erklärung


Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer an der Wildbestandsregulierung hat vor der Jagdausübung dem Nationalparkforstamt Eifel gegenüber nachstehende Erklärung abzugeben:

Name _______________________________
Vorname _______________________________
Straße _______________________________
Wohnort _______________________________
Telefon _______________________________

Hiermit erkenne ich die im Merkblatt für die Teilnehmer an der WBR im Nationalparkforstamt Eifel enthaltenen Grundsätze, Regelungen und Verpflichtungen an und erkläre, daß ich die Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme erfülle.

________________ ______________________
( Datum ) ( Unterschrift )

Lies auch Erläuterungen.pdf und Stellung der AG Nationalparke zur Jagd in Nationalparken.pdf /2003

Was meint ihr dazu? Schreibt mir bitte Eure Meinung!

Waidmanns Heil, Lutz Möller

Nationalpark Eifel - meine Meinung

Hallo Herr Möller,

im Nationalpark zu jagen ist vor allen ein politisch sensibles Thema. Die Verantwortlichen vor Ort wissen zwar genau, daß Jagd im NP unverzichtbar ist, aber dies darf eben nicht so genannt werden. Das ist schon der ganze Grund, daß die Jagd im NP eben Wildbestandsregulierung und nicht Jagd heißt.

Der NP-Eifel ist nur 8.200 ha groß (demnächst nach Eingemeindung des ehemaligen Truppenübungsgeländes Vogelsang sind´s 10.000 ha). "Selbstregulierung" der Wildbestände kann in solchen Mini-NP´s nicht funktionieren. Also werden die Tiere nicht zum Ziel der Jagd totgeschossen (Feingeister sagen halt "Der Natur entnommen"), sondern um die "Ziele" des NP´s zu unterstützen. Wer sich über diese Ziele genauer informieren will, sollte mal in der entsprechenden Seite schmökern.

Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß der NP hochkompetent "bewirtschaftet" wird. Da einige Forstämter der Umgebung als Folge von Neuorganisationen zu viel Personal hatten (oder gleich ganz geschlossen wurden), befindet sich der NP bei seiner personellen Austsattung in einer Luxussituation. Auch die Bejagung (bzw. Wildestandsregulierung) wird gut organisiert.

Ich habe letzten Herbst ebenfalls dort an "Drückjagden" teilgenommen (Wild gab´s reichlich und so blieb auch meine Beute (übrigens mit selbstgeladenen MJGen) nicht aus) und kann nur bestätigen, daß sich die Selektion der Wildbestandsregulierer über einen Schießleistungsnachweis gut ausgewirkt hat. Die Anforderungen sind gar nicht mal so hoch. Meist wird auf den laufenden DJV-Keiler geprüft. Es werden 3 Schüsse auf den Keiler von links, 3 auf den von rechts, - und 2 auf das stehende Schwein mit einem schalenwildtauglichen Kaliber geschossen. Von den möglichen 80 Ringen müssen mindestens 40 erreicht werden. Olympiareife Schießleistungen werden also nicht verlangt. Also ist´s eigentlich eine lösbare Aufgabe an der dennoch Einige, auch altgediente Waidgenossen, gescheitert sind. Meine Meinung: Gut so !

Für die kommende "Wildbestandsregulierungssaison" wird jedoch für die Teilnahme an den "Regulierungsmaßnahmen" zusätzlich die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen verlangt. Die ersten sind inzwischen gelaufen. Dort werden in Form von Vorträgen Kenntnisse vermittelt die NP-spezifisch sind, aber nicht unbedingt für eine ordentliche Jagdausübung (oder Wildbestandsregulierung) gebraucht werden. Ich habe hier aus Prinzip beschlossen mich nicht zwangsbeglücken zu lassen. Damit ist für mich die "Jagd" im NP erledigt. Ich bin aber auch in der Luxussituation, daß ich mir solche Halsstarrigkeit leisten kann und trotzdem genug Jagdmöglichkeiten habe.

Bewerber gibt´s übrigens genug. Rund 120 Schützen können im Jahr dort berücksichtigt werden, aber es gab über 170 Bewerber die bereit waren sich den Vorgaben unterzuordnen, so daß letztlich die Plätze sogar ausgelost werden mußten. "Bewerbungsschluß" war ohnehin schon Ende Januar.

Wegen den Kalibern wurde übrigens letztes Jahr kein Gedöns gemacht.

Also zusammengefaßt: Wer sich gängeln lassen will, einigermaßen schießen kann und dann noch Losglück hat, wird im Herbst gute Chancen haben.

Gruß, M. S., Sonntag, 25. März 2007 20:58

Bleifrei Merkblatt

Hallo Herr Möller,

Anliegende Information <<InformationenVerwendungbleifreierJagdgeschosse.doc>> wird an potentielle Jäger im Nationalpark Eifel verschickt werden.

Informationen zur Verwendung bleifreier Jagdgeschosse für Büchsen
im Nationalpark Eifel

Nachdem bekannt wurde, daß im Land Brandenburg Seeadler an Bleivergiftung eingegangen waren und dieses Blei zweifelsfrei aus Splittern von Büchsengeschossen stammte, begannen in Brandenburg, aber auch in Schleswig-Holstein und Bayern, umfangreiche vergleichende Untersuchungen über die Verwendung und Auswirklungen von bleihaltigen und bleifreien Büchsengeschossen. Die Ergebnisse zeigen, bleihaltige Büchsengeschosse – auch die modernen Verbundgeschosse – hinterlassen im geschossenen Tier hunderte kleiner Bleipartikel , die sich rund um den Schußkanal von der Einschuß- bis zur Ausschußseite verteilen.

Es ist unbestritten, diese kleinen und kleinsten Partikel wirken, wenn sie mit Teilen des Aufbruchs oder Teilen von verludertem Wild von Adlern, Geiern oder Milane aufgenommen werden, tödlich . Für Mensch und Hund halte ich den Verzehr ebenfalls nicht für erstrebenswert.

Daß das Problem seit über hundert Jahren – seit der Erfindung schnell fliegender Teilmantelgeschosse – keine Beachtung fand, ist kein Grund weiterhin untätig zu bleiben. Aus dem Markt gibt es ausreichend erprobte und wirksame bleifreie Geschosse.



Blei auf Röntgenbild

Ich bitte daher alle Personen, die im Nationalpark Eifel jagen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten freiwillig schon im Herbst 2008 auf die Verwendung von bleihaltiger Büchsenmunition zu verzichten. In Deutschland bekannte Hersteller von Büchsenpatronen mit bleifreien Geschossen sind zum Beispiel RWS, Brenneke, Lapua und Sellier + Bellot. Auch amerikanische Hersteller bieten Fabrikladungen mit bleifreien Büchsengeschossen an. Wiederlader haben die Möglichkeit auch ausgefallene Kaliber mit dem Lutz Möller Geschoß zu laden.

LM: Die Weiser stammen von mir, fehlen in der Urschrift.

Ich wünsche Waidmannsheil in Afrika auf Büffel 2008!

Gruß! Gerd Ahnert , Freitag, 16. Mai 2008 10:54

Tag Herr Ahnert,

ich freu mich ein Bild aus Bleifreie Jagdmunition in Ihrem Merkblatt zu finden, klärt diese Bild doch anschaulich über das auf, was man mit Blei so im Aufbruch oder Wildpret zum Verzehr für die Seeadler oder Menschen einträgt. Wie das auch anders geht, sehen Sie anschaulich in 7 mm Wassertankversuche. Schaen sie sich das mal an!

7 mm MJG mit Hohlspitze, grobe Kupfersplitter, Flitzerspitze und schulterstabiler Restbolzen für die  Möller eigenen Tiefenwirkung.

Waidmannsheil, Lutz Möller