Waffenerwerb

Waffen und Munition zu erwerben

Anfang | Fachkundeprüfung | Waffenbegriff | Ausnahmen, Anwendungumgehen, bearbeiten handeln | führen, transportieren, schießen | Gefahrenbereiche | Verbotene Waffen | Waffenarten | Erwerb | WBK | Gewerblicher Handel | Aufbewahrung | Beschuß | Sonstiges | Technische Grundlagen | Langwaffen | Kurzwaffen | Schalldämpfer | SRS | Großkalibersignalwaffen | Luftgewehre | Alte Waffen | Munition | Handhabung | Schießstättenaufsicht | Literatur

Waffe oder Munition teilt das WaffG in erlaubnispflichtige oder -freie ein. Dabei bezieht sich die Erlaubnis vorrangig auf Waffen zu erwerben oder zu besitzen, nicht sie zu führen oder zu schießen. Auch erlaubnisfreie Waffen d�rfen nur Erwachsene ab 18 Jahren erwerben - bei Jungjägern verhält sich das allerdings etwas anders.

Nun werden nicht nur Waffen gehandelt, sondern auch -teile. Um nichtfür alle Munitionen eigene Waffe anzuschaffen lohnt sich gelegentlich, z.B. zu Übung, wenn technisch vorgesehen, Wechsel- Austauschläufe oder -trommeln anzuschaffen.

Unter 18 Jahren ist man Jugendlicher, unter 14 Jahren Kind. Jederman umfaßt beide Geschlechter und jedes Alter - auch Kinder.

Besondersfür Schrotläufe aber gelegentlich auch bei Pistolen zur Übung zu Haus gibt es Einsteckläufe ohne eigenen Verschluß oder Eins�tze Munition kleiner Abmessung zu verschießen z. b. Einstecklauf  .22 Hornefür 12/70 Schrotlauf oder 4 mm M20für 7,65 mm Browning.

Freie Munitionfür Erwachsene, d.h. Alter ab 18 Jahren nachgewiesen.

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