WaffG Ausnahmen Anwendung

WaffG Ausnahmen und Anwendung

Anfang | Fachkundeprüfung | Waffenbegriff | Ausnahmen, Anwendungumgehen, bearbeiten handeln | führen, transportieren, schießen | Gefahrenbereiche | Verbotene Waffen | Waffenarten | Erwerb | WBK | Gewerblicher Handel | Aufbewahrung | Beschuß | Sonstiges | Technische Grundlagen | Langwaffen | Kurzwaffen | Schalldämpfer | SRS | Großkalibersignalwaffen | Luftgewehre | Alte Waffen | Munition | Handhabung | Schießstättenaufsicht | Literatur

Beim Fasching, im Schützenverein und in der Eisenhütte am Hochofen lohnt zu wissen:

Dann lohnt weiter zu fragen:

Nichtfür alle Waffen gilt das Waffengesetz!

Nicht jeder muß sich mit dem WaffG abplagen!

Kinder spielen gern mit Waffen „Räuber und Gendarm“ oder „Cowboy und Indianer“. Ganz ohne Arg führen die ihre Plempen öffentlichim Geh�lz und in der Sandkiste.

Manch einer möchte sich eine Waffe über den Kamin h�ngen und dort auch h�ngen lassen, auch wenn er zwar fort ist, aberfür Waffen Unberechtigte allein dort sind. Mit brauchbaren Schußwaffen wäre das verboten. Mit unbrauchbar gemachten Schußwaffen wäre das aber erlaubt.

Eine beliebte Art der Schußwaffen sind Feuerwaffen.

außer Schußwaffen, gibt es noch andere vornhmlichfür das Abfangen verletzen Wildes in räumlicher Enge oder sonstfür den Nahkampf geeignete Waffen,nämlich:

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