Offener Brief an Cem ÖZDEMIR

Offener Brief an Cem ÖZDEMIR

Aufruf zu legalem Waffenbesitz und -Gebrauch

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Cem Özdemir hat sich des Amoklaufs von Erfurt bemächtigt. Was kann man tun und was muß man nun tun? Özdemir's Patentrezept ist hier genauso einfach wie unnütz. Die Verschärfung des Waffenrechts wäre die ursächliche Lösung des Problems. Politiker und Bürgern mit anderer Meinung wirft Özdemir sofort vor, entweder mit dieser schrecklichen Bluttat nicht richtig im anstehenden Wahlkampf umzugehen oder aber es als Aktion der ohnehin "üblen Waffenlobby" abzustempeln. Interviews und öffentliche Auftritte von Cem Özdemir am 29.04.02 in den Sendern n-tv, SWR 3 und ZDF Heute-Journalzeigen offensichtlich, daß Özdemir als neuer selbsternannte Führer der Bundesdeutschen "Anti- Waffenlobby" diese wirklich verachtenswerte Greultat aus Erfurt nun besonders zur Wahlkampfschlacht, mangels anderer vorzeigbare politscher Erfolge seiner Partei verwendet. Gerade das gezeigte Auftreten in diesen Interviews zeigt eine unglaubliche Arroganz gegenüber den Opfern und mit seinen "plakativen Forderungen" wird die Mehrheit der 4,5 Millionen Legalwaffenbesitzer als "Spinner und Waffenfetischisten" hingestellt.

Hierzu nun einige Fakten: Herr Özdemir beansprucht ja nun, zumindest nach seinen eigenen Worten, einer derer gewesen zu sein, die eine Verschärfung des Waffrechts durchgesetzt hätten. Einiges von dem was sich aber Herr Özdemir nun versucht auf seine Fahnen zu schreiben, entspricht leider nicht den Tatsachen. Richtig ist natürlich daß er auf Grund seiner derzeitigen Stellung als Abgeordnerter und Mitglied des InnenAusschuß des Deutschen Bundestag mitgewirkt hat. Jedoch Forderungen nach einem "kleinen Waffenschein" für Gas-und Schreckschußwaffen schon Forderungen in einer Gesetzesnovelle aus 1998 gewesen sind. Ein Großteil dieser Forderungen die Herr Özdemir nun für sich beansprucht, wurden schon durch den damaligen Bundesinnenminister Manfred KANTHER vorgelegt. Diese Novelle ist seinerzeit durch den massiven Widerstand von "Rot-Grün" gescheitert. Es ist schon seltsam wie dem Bürger also etwas, was 1998 noch völlig abzulehnen war, nun im "Wahljahr 2002" als besonderer Verdienst um die innere Sicherheit verkauft wird.

Wesentliche Forderungen des neuen Waffenrechts wären nun diese, das nun endlich die Forderung nach getrennter Verwahrung von Waffen und Munition verwirklicht worden sind, ferner die, daß Sportschützen ein Bedürfnis zum Tragen ihrer Waffen geltend machen müssen, lassen weiterhin erkennen, daß Özdemir keine Ahnung hat von was er spricht.

Die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition war schon immer ein üblicher Sicherheitsstandard. Eine Aufbewahrung in Stahlschränken/Tresore bestimmter DIN-Norm, war bis zur Novellierung nicht per Gesetz festgelegt. Hier gab es lediglich "Aufbewahrungsempfehlungen" der jeweiligen Landeskriminalämter. Mit der neu verabschiedeten Novelle hat der Gesetzgeber nun je nach Waffenart und Umfang eine konkrete Aufbewahrung in entsprechenden Behältnissen der DIN und Euro-Norm verbindlich für alle Waffenbesitzer festgelegt.

Die Äusserung über das Tragen der Waffen in der Öffentlichkeit lässt in anschaulicher Weise erkennen, wie der Bürger mit vermeintlich plakativen Forderungen ´"verdummt" wird. Sportschützen haben noch nie die Erlaubnis "zum Tragen von Waffen" (gemeint ist offensichtlich der Tatbestand des Führens von Waffen in der Öffentlichkeit) erhalten auch nicht mit der von Özdemir öffentlich getätigten Aussage, daß hier zu ein Bedürfnis geltend gemacht werden muß. Nach neuem sowie alten Waffenrecht müssen Sportschützen ihre Waffen, nicht Schuß- und nicht zugriffsbereit (zu Deutsch entladen), in einem Behältnis vom Wohnort zum Verbringungsort verbringen. Der Gesetzgeber spricht sowohl im alten, als auch im neuen Waffenrecht vom Tatbestand des Transportierens. Ein Verstoß dagegen beinhaltet somit bereits eine Straftat.
Das Tragen einer Waffe z.B. in einem Holster, auch ungeladen, entspricht bereits dem Tatbestand des "Führens", weil mit wenigen Handgriffen eine schnelle Zugriffs- und Schußbereitschaft hergestellt werden kann. Somit ist im übrigen auch ausgeschlossen z.B. mit Munition gefüllte Magazine "in der Hosentasche" mit sich zuführen.

Im übrigen bleibt festzuhalten, daß z.B. in den Beratungsgesprächen zur Novelle sich ein Herr Özdemir wieder mit Emotionen statt Fakten hervortat. Auffallend war hierbei, daß Cem Özdemir mit "falschen Zahlen" über jährlich verschwindende Waffen aus Legalbesitz versuchte bewußt "Stimmung in der Öffentlichkeit" zu machen. Ich möchte hier keinesfalls falsch verstanden werden, jede Waffe aus Legalbesitz die -weil unsachgemäß verwahrt- verschwindet, ist eine zuviel. Aber Behauptungen mit über 6.000 Waffen pro Jahr (und das seit 1991) und über 100.000 Kg Sprengstoff die also jährlich aus privaten Beständen entwendet werden, wurde doch des Guten zuviel getan.

Fakt ist aber, daß zu den 1999 6595 Schußwaffen die als gestohlen und/oder als Verlust gemeldet worden sind, keine Kommentierung seitens der Politik erfolgte. Festzuhalten bleibt, daß diese Verluste sich in 1.276 Fälle (laut BKA), den sogenannten Fallzahlen, wiederfinden. Diebstahl im Privatenbereich wurde nach dieser Statistik lediglich in 326 Fällen erfasst. Insgesamt sind im Berichtsjahr 1999 2916 Langwaffen, 2852 Kurzwaffen und 730 Erlaubnisfreie Waffen "verschwunden". Die Zahlen der Kurzwaffen beinhalten auch sämtliche Verluste der behördlichen Waffen (Anzahl nicht öffentlich). Für den Privatbesitz bleibt anzumerken, daß neben den sogenannten Erlaubnisfreien Waffen in dieser Statistik auch sämtliche Privatwaffen der Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte enthalten sind. Da dieser Personenkreis seit 1992 oft und schnell versetzt wird, wird seitens dieser Waffenbesitzer oftmals die "Abmeldung" der Legalwaffen, wegen Rückversetzung in die Staaten schlichtweg vergessen. Gerade bei dieser Personengruppe sind erhebliche Waffenbestände zu verzeichnen, daher "schnellt hier besonders" die Statistik nach oben.Ferner sind die Zahlen nicht weiter aufgeschlüsselt, wie sich z.B. nach den Fallzahlen die Diebstähle darstellen. Diebstähle bei Transportunternehmen oder Herstellern, schlagen oftmals mit erheblichen Stückzahlen, bei nur einer Tat, zu Buche. Also bleibt festzuhalten, daß die unkommentierte Verwendung dieser Zahlen, so wie durch Cem Özdemir geschehen, wenig Aussagekräftig ist und offensichtlich rein populistischen Zwecken dient.
Spätestens bei der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen am 20.03.02 im Innenauschuss des Deutschen Bundestags, wurde dieses Märchen durch die Sachverständigen des BKA entzaubert und richtig gestellt.

Herr Özdemir wurde z.B. auch in diesem Zusammenhang zu der Infoveranstaltung der SLG Bundeswehr -Stuttgart e.V. für Bundestagsabgeordnete aus dem Land Baden-Württemberg eingeladen. Weder auf sachliche Infoschreiben noch Einladungen hat es Herr Özdemir überhaupt für notwendig erachtet, einmal eine Antwort zugeben. Da drängt sich ja richtig der Eindruck auf, daß man sachlichen Argumenten schon aus Gründen der eigenen Meinung, nicht zugänglich sein will.

Was besonders ärgerlich an dieser Sache ist, sind die sprachlichen Entgleisungen von Cem Özdemir anlässlich des n-tv - Interviews am 29.04.02, in dem sich Herr Özdemir lauthals darüber mokierte, daß Bürger eine Unmenge von Briefen an "freigewählte Abgeordnete" gesandt haben. Jeder Bürger hat das grundgesetzlich garantierte Recht sich an "seine Abgeordneten" zu wenden, auch oder gerade in Angelegenheiten die befürchten lassen, nicht richtig oder gar falsch als Interessengruppe vertreten zu werden. Was ist denn hieran so "anrüchig" um diese Bürger auch noch öffentlich als "Lobby" zu beschimpfen, nur weil sie ihre demokratischen Grundrechte wahrnehmen. Ein solches Verhalten zeigt deutlich welch Geistes Kind der Abgeordnete Cem Özdemir ist.

Auch die im Interview getätigten Aussagen zu dem Stand der illegalen Waffen, die lautete. "da müssen wir uns noch was einfallen lassen", ohne einmal näher zu verdeutlichen was, lässt erahnen, daß es letztendlich nicht um sachliche Lösungen geht. Wieviel Energie verschwendet Cem Özdemir für die "Regulierung" der Legalwaffen, obwohl deren Effizienz Kriminalpräventiv gesehen, gleich gegen Null geht. Das Kernproblem sind die ~ 20 Millionen illegalen Schußwaffen, die in der Bundesrepublik vorhanden sind, zu deren Eindämmung zeigte Cem Özdemir bislang wenig Engagement (wie auch!!!). Selbst eine Reduzierung des Legalwaffenbestands (~ 10 Millionen Waffen) auf "Null" Waffen, würde den Waffenbestand in der Republik lediglich um 1/3 reduzieren. Das fehlende Engagement in diesem Bereich macht deutlich, daß Cem Özdemir entgegen seinen sprachlichen Argumenten nur eines im Schilde führt; einen Feldzug genen den legalen Waffenbesitz und deren bislang unbescholtene Bürger.

Die gar so leichte Verfügbarkeit von legalen Waffen, wie uns Herr Özdemir der Öffentlichkeit glaubhaft machen will, ist jedoch völlig an den Haaren herbeigezogen und entspricht einem Ammenmärchen. Ein Bürger der Schußwaffen erwerben will, muß dazu grundsätzlich ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen. Für den Bereich der Sportschützen ist hier eine erfolgreiche sportliche Betätigung, nach dem neuen Waffengesetz von mindestens 12 Monate im Verein vorgesehen, ferner die Ablegung einer anerkannten Sachkundeprüfung sowie der Bestätigung der Notwendigkeit für diese Waffe durch den jeweiligen Landesverband. Nicht zu vergessen ein entsprechendes behördliches Führungszeugnis. Selbst eine Trunkenheitsfahrt im Straftatsbestand, lässt somit keinen Legalbesitz von Waffen mehr zu. Nach dem gerade durch den Bundestag verabschiedeten Waffengesetz bedeutet dies im Vergleich zum bisherigen Waffenrecht eine deutliche Verschärfung. Bislang mußte der Interessent sechs Monate den Schießsport nachweisen (was nicht Bedeutete Mitglied in einem Verein oder Verband zu sein), eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Bescheinigung seines Vereins erbringen. Durch das neue Waffenrecht sind z.B. "schnelle Gefälligkeitsbescheinigungen" weitestgehend ausgeschlossen.

Richtig ist, daß der Zugang zu Schußwaffen durch ein Waffengesetz zur Gewährung der inneren Sicherheit, als auch zur Wahrung der Interessen des Jagd- und Schießsports, restriktiv, zu regeln ist. Dies erscheint mit der nun gerade verabschiedeten Novelle auch vernünftig geglückt zu sein.
Auch ein Cem Özdemir weiss, daß selbst mit einem Total - Verbot von Feuerwaffen in Privathand, der nächste Amoklauf nicht zu verhindern sein wird. Wer solche Entscheidungen fällt wird wie in dem vorliegenden Fall Steinhäuser, rechtzeitig vor der Tat mit seinen Vorbereitungen beginnen. Von daher haben solche öffentlichen Forderungen doch wie schon erwähnt nur emotionalen Charakter. Von Politikern erwarte ich aber, gerade in einem solchen Falle, erst einmal Nachdenken in Stille. Was immer dabei herauskommen mag - es wäre zumindest das, was sich in einem Haus der Trauer und des Todes ziemt.

N. Helfinger
1. Vorsitzender einer Schießsportvereinigung
überwiegend behördliche Waffenträger

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