Jagd- und Forstwirtschaft können nur durch gemeinsame Anstrengungen einen naturnahen Waldzustand - und damit bessere Wildbiotope - erreichen.
Diese Hegerichtlinie Rehwild zu bewirtschaften ist das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen der Obersten Jagdbehörde und der Vereinigung der Jäger des Saarlandes unter Leitung von Ltd. Ministerialrat Wilhelm Bode und Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Paul Müller. Sie wurde vom VJS-RehwildAusschuß am 9. 10. 1990 und vom VJS-Vorstand am 7.11.1990 verabschiedet. Sie gilt nach Inkraftsetzung im Staatswald als gemeinsame Empfehlung für staatliche und private Jagdreviere im Saarland.
Die Oberste Jagdbehörde ist im Einverständnis mit der VJS bemüht, die Richtlinie auch als Verordnung - und damit für alle Jagdausübenden rechtsverbindlich - festzusetzen.
Das Zustandekommen dieser Rehwildrichtlinie zeigt die vorhandene Lösungsbereitschaft von scheinbar so schwer überwindbaren Positionen der Jagd- und der Forstwirtschaft.
Für die VJS und die Oberste Jagdbehörde ist dies ein Einstieg in weitere Diskussionen um bessere Lösungen für unser Wild und für unseren Wald. Fruchtbar werden die Bemühungen erst dann, wenn diese Richtlinie zu einer breiten Anwendung bei der Rehwildjagd führt. Wir wünschen den Jägerinnen und Jägern im Saarland bei ihrer Aufgabe -nämlich wild- und ökosystemgerecht zu jagen - viel unbürokratische Freude.
Beleg für eine gute Rehwildbewirtschaftung sind starke, reife Böcke.
Bemerkung: Rehwild ist Standwild. Der Grundeigentümer wird also mit seinen eigenen Rehen zu tun haben. Hegt er zu viele Rehe, fressen die ihm den eigenen Waldjungwuchs ab. Schießt er zu viel Rehe, werden die heimlich. Der Eigentümer kann also ganz gut ohne fremde Hilfe waidgerechte Entscheidungen treffen und durchführen. In der vorliegenden Richtlinie versucht die saarländische Verwaltung die Eigentumsrechte der Jäger weiter einzuschränken, statt den allein betroffenen Eigentümern freie Hand zu lassen. Forderung: Die Rehe dem behördlichen Verwaltungswahn, der alles regeln will, zu entziehen und aus dem Plan zu nehmen. Rehwild ist noch häufiger als Sauen und und nimmt im Bestand zu. Daher erübrigt sich ein Plan.
Ziel ist der Aufbau und die Erhaltung eines gesunden, der Natur und der Landeskultur angepaßten Wildbestandes. Dabei sind die neuesten Erkenntnisse von Ökosystem- und Wildtierforschung zu berücksichtigen.
Eine der natürlichen Auslese nahe kommende Abschußregelung soll dazu beitragen,
eine dem Lebensraum entsprechende Wilddichte zu erreichen,
ein Geschlechterverhältnis von 1:1 herzustellen.
einen Altersaufbau herbeizuführen der dem einer natürlich lebenden Population nahe kommt.
Bei Einhaltung dieser Abschußregelung kann erwartet werden, daß jährlich eine befriedigende Zahl starker und alter Böcke gestreckt wird.
Bemerkung: Rehwild kommt insbesondere in Deutschland vor, daß seit Jahrhunderten kein natürliche Auslese (oder ist hier der Straßenverkehr als die natürliche deutsch Fortbewegung über Land gemeint) durch Feinde mehr kennt. Dessen trotz sind die Rehe heute nicht anders als früher. Nun dem Jäger nahe zu legen er solle ,,natürliche Auslese", künstlich durchführen ist aberwitzig. Erstens kann er nicht wissen können, was er dabei tun soll. Zweitens wird er dazu nicht imstande sein. Das ,,natürliche Auslese"-Ziel erinnert stak an den Aufartungsgedanken, den die NAZIS aus naheliegenden Gründen nur zu gern aufgriffen nur zu gern aufgriffen. Herman Göring war begeistert, ist in Andreas Gautschi's Buch ,,Der Reichsjägermeister", nachzulesen.
Die Wilddichte muß den Äsungs- und Biotopverhältnissen sowie den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft angepaßt sein. Zu Höhe Wilddichten führen zu krankem und schwachem Wild, hoher natürlicher Sterblichkeit und zu übermäßigen Schäden in Land- und Forstwirtschaft. Eine ökosystemgerechte angepaßte Wilddichte, ist durch Bejagung nach dieser Richtlinie zu erreichen. Die Rehwilddichte kann erfahrungsgemäß am treffendsten über mittelbare Weiser, insbesondere die Kondition des Wildbestandes und den Vegetationszustand belegt und kontrolliert werden.
Weiser für dem Lebensraum nicht angepaßter Wilddichten:
Populationsweiser sind z. B.:
ein in Beziehung zur Biotopqualität zu geringes durchschnittliches Körpergewicht
starker Parasitenbefall
häufigeres Vorkommen von kranken und kümmernden Stücken
hoher Anteil von Ricken mit schwachen Kitzen oder nur einem Kitz
die Entwicklung der Fallwildverluste (vor allem Verkehrsfallwild und natürliche Fallwildverluste)
geringe durchschnittliche Trophäenstärke z.B. hoher Knopfbockanteil.
Vegetationsweiser sind z. B.:
Vegetationszustand beliebter Äsungspflanzen
Verjüngungszustand von Baumarten, die dem natürlichen Wuchs- und Mischungspotential des Standortes entsprechen
Vergleichszustand gezäunter Weiserflächen (mindestens 10 x 10 m) zu ungezäunten Flächen. Die dem Lebensraum angepaßte Wilddichte ist erreicht, wenn starke, gesunde Stücke die Regel sind und keine wirtschaftlich und ökologisch untragbaren Wildschäden auftreten.
Die Naturverjüngung von Baumarten, die dem natürlichen Wuchspotential des Standortes entsprechen, sollte ohne Zaunschutz möglich sein. Nach Erreichen der dem jeweiligen Lebensraum angepaßten Wilddichte sichert der jährlich Höhe Zuwachs der im Optimum lebenden Population eine entsprechend Höhe Abschöpfungsrate (Abschußhöhe) bei effektiver Bejagung und im Idealfall möglichst geringem Jagddruck.
Bemerkung: Zur Rehdichte äußerte sich H. Ellenberg erschöpfend. Der Abschnitt erscheint damit übereinzustimmen und gültig zu sein.
Der KitzAbschuß muß bereits früh im Herbst begonnen werden, um 60% des Gesamtabschusses in dieser Altersstufe zu erlegen. Ein Geschlechterverhältnis 1:1 ist im Jahresdurchschnitt anzustreben. Ein Überhang des weiblichen Rehwildes führt zu unkontrollierten Zuwachsraten und gestörtem Altersaufbau der Population. Im Frühjahrsbestand sollten männliche Stücke überwiegen.
Ein den natürlichen Verhältnissen nahe kommender Altersaufbau ist für die Qualität der Rehwildbestände und für die Verringerung der Verbißbelastung von großer Bedeutung. Ältere, territoriale Stücke besetzen erfahrungsgemäß die optimalen Territorien eines Reviers während der Vegetationszeit. Sie beeinflussen damit lokal die Populationsdichte und können dadurch auch den Verbißdruck reduzieren. Um die gewünschte Altersstruktur zu erreichen, muß in die Jugendklasse scharf eingegriffen, die mittlere Altersklasse jedoch weitgehend geschont werden. Der Eingriff in die Jugendklasse muß so früh wie möglich beginnen; der KitzAbschuß sollte daher schon im Herbst und Frühwinter erfüllt, Jährlinge und Schmalrehe zu Beginn der Schußzeit erlegt werden.
In der Jugendklasse müssen mindestens 60% des gesamten Rehwildabschusses erfüllt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind ggf. auch normal entwickelte Stücke zu erlegen. Wo ein den landeskulturellen Verhältnissen angepaßter Wildbestand vorhanden ist, sollten mittelalte Stücke möglichst geschont werden (10-15 % des Abschusses). 25-30% des Abschusses sollten in der höchsten Altersstufe (fünfjährig und älter) erfolgen.
Bemerkung: Bei Rehwild sollten die Geschlechter ausgeglichen sein, ist richtig. Folgerichtig sollen auch Ricken und Kitze geschoßen werden. aber hier sind sie wieder, die ,,natürlichen Verhältnisse". Die gibt es in Deutschland lange nicht mehr. Die ganze Gegend ist ein einzige bewirtschaftete, gedüngte, belaufene Kulturlandschaft, in der das Reh (genau wie Fuchs und Sau) bei bestem Nahrungsangebot und mäßiger Witterung bei ausreichender Feuchte gut lebt.
,,Altersstrukturen sollen erreicht werden", lautet schon wieder der lebensfremde Verwaltungswunsch. Außer dem Geschlecht und den Altersstufen Kitz, Jährling oder Schmalreh und Erwachsen lassen sich Rehe altersmäßig nur an einer bei Geburt angebrachten Ohrmarke oder noch einigermaßen am Gebiß erkennen. Alles andere bleibt unerreichbare Wunschvorstellung, die kein Jäger je erfüllen könnte.
Lediglich die Forderung besonders den Jungwuchs zu bejagen, erscheint durchführbar. Ob er dem Ziel guten Flächenertrages sinnvoll dient, darf bezweifelt werden, da die Kitze im Herbst noch recht klein sind. Die bei den kleinen Stückchen anfallende Zerwirkarbeit des Jäger wird also von der Arbeitsbelastung eher eine Zermürbarbeit - für den Jäger. ,,Mittelalte Stücke zu schonen", ist undurchführbar.
Die Abschußplanung ist so zu gestalten, daß die genannten Ziele verwirklicht, die natürliche Altersgliederung und die erwünschte Wilddichte erreicht werden. Hierzu dient die Einteilung des Rehwildes in Altersstufen (Abschußklassen).
Altersstufe I: Jährlinge, Schmalrehe, Kitze und Knopfböcke (jeden Alters); es sind mindestens 60% des gesamten Abschusses in dieser Altersstufe zu erfüllen. Beim weiblichen Rehwild sollte der Abschuß von Schmalrehen ~ 1/3, der von Geißkitzen 2/3 des Abschusses betragen.
Altersstufe II: Stücke von 2-4 Jahren; in dieser Altersstufe sollten l0-15% des Abschusses erfüllt werden. Sollte durch WahlAbschuß die notwendige Anzahl von schwachen Stücken und geringen Böcken in dieser Altersstufe nicht erreicht werden, ist der Abschuß in der Altersstufe 1 entsprechend zu erhöhen.
Altersstufe III: Fünfjährige und ältere Stücke; wenn eine natürliche Altersgliederung und die erwünschte Wilddichte erreicht sind, sollte der Abschuß in dieser Klasse dauerhaft 25-30% des Gesamtabschusses betragen. Da insbesondere die Erfüllung des Abschußplanes beim weiblichen Rehwild für die dem Lebensraum angepaßte Wilddichte bedeutungsvoll ist, kann weibliches Rehwild ohne Beachtung der Gliederung des Abschußplanes in Altersstufen erlegt werden.
Krankes Wild ist unter Anrechnung auf den Abschußplan ohne Rücksicht auf die Altersstufe zu erlegen. In den im Gesetz vorgesehenen Fällen kann dies auch über den Abschußplan hinaus geschehen.
Fallwild wird auf den Abschußplan angerechnet
Bemerkung: nur die oben genannte Altersstufe I (Jährlinge, Schmalrehe, Kitze und Knopfböcke (jeden Alters)) lassen sich von andren Rehen unterscheiden. Die oben erdachten Alterstufen II und III (wieso eigentlich römische Zahlen? Ist der Traum schon so alt?) können am freien Reh nicht erkannt werden, müssen daher als ziel entfallen. alles andere wäre reines Wunschdenken.
Bejagung mit Höhem Zeitaufwand und geringer Strecke erhöht den Jagddruck auf die Wildtiere. Der ohnehin durch Höhes Störungsniveau in der Landschaft bestehende Wildtierstreß wird dadurch noch erhöht, d. h. der Energiebedarf und damit auch die Verbißbelastung steigen.
Bemerkung: Stimmt! Also soll der Jäger, wenn er die Gelegenheit findet, Zahl vor Wahl, schießen!
Der Ansitz ist im Frühjahr und der Blattzeit zu empfehlen.
Deshalb ist der Abschuß so durchzuführen, daß effektive Bejagungsmethoden dem Aktivitätsrhythmus der Rehe angepaßt und im Interesse der Hege des Wildes die Jagd schwerpunktmäßig auf bestimmte Zeiten für die drei Altersstufen konzentriert wird (vgl. Jagdkalender). Eine verantwortungsvolle Selbstbeschränkung des Jägers (,,Jagdruhezeiten") ist im Interesse eines verhaltensgerechten Wildbestandes bei gleichzeitiger Anwendung erfolgversprechender Jagdmethoden notwendig.
Bemerkung: Schon wieder träumt die Richtlinie am Leben draußen vor dem Büro vorbei. Weniger die Rehe als der Bewuchs bestimmen sowohl dem Reh als auch dem Jäger die Möglichkeiten. Im Winter und Frühling wären Böcke auf dem Feld in praller Sonne auf Schnee gut zu erkennen und mitsamt Fuchs gut zu bejagen, aber mangels Gehörn und Trophäengier geschont. Ricken sind bei den Lichtverhältnissen an ihre Schürze zweifelsfrei zu erkennen, so daß die tragenden bewußt und leicht geschont werden können. Da Jäger in der sog. ,,Schonzeit", mangels anderem Wild sowieso mit ihrer kleinkalibrigen, weittragenden ,,Schonzeitwaffe", dem Fuchs die Hölle heiß schießen, fühlt sich das Reh, daß nicht weiß wem die Jagd gilt, eh bejagt. Von Jagdruhe spürt es keine Spur!
Im Mai sprießt die Wintersaat jeden Tag 5 cm, so daß der Rehjäger sich eilen muß möglichst schnell viel Böcke und Bockkitze zu strecken.
Ab Juni bis August verschwinden die Rehe mehrheitlich im Getreide (sofern kein reines Waldrevier betrachtet wird). Hahn in Ruh. Nur ein guter Schütze wird einen Trägerschuß anbringen können. Früher wurden kleine Felder mit Schützen abgestellt und mit Schnüren abgeklingelt um die Rehe herauszubekommen. das geht heut nicht mehr.
August: Zur Blattzeit kann manch unvorsichtiger Bock gestreckt werden.
August -September: nach der Blattzeit verholt das Wild von den gemähten Kornfeldern in den aufschießenden Mais und verschwindet darin. An der Kante kann mal ein Stück gestreckt werden.
Oktober: Nachdem nun alle Ackerdeckung fehlt, steht das Reh wieder im Wald, Gehölz, Remise, oder schlicht Grabenkante und kann dort nachmittags bis zur Dämmerung gut bejagt werden. Allerdings werden die Böcke nun bald ab und werden wieder geschont.
November bis Dezember: Allerorts Drück- oder Treibjagden, aber der Bock ist mangels Trophäe geschont. Wozu? Hier sind von waidgerechten Trophäenjägern Ordnungswidrigkeitstatbestände geschaffen worden, die dem reichen Städtjäger seine Trophäe nur auf dem ,,roten Bock" zu sichern hilft, dem Waldbesitzer, der seinen Wald sich ohne kostenpflichtig zu gattern verjüngen lassen will, aber gesetzlich die Hände bindet, sein Eigentum zu pflegen. Renso Eck schrieb 1990 dazu in ,,Der Schrotschuß auf Rehwild", in Bayern würden je Reh etwa 600 DM Gatterkosten anfallen, aber nur 100 DM erlöst. Das krasse Mißverhältnis rührt aus genau den unwaldgerechten Verboten der Rehe zu bejagen, nämlich Böcke ohne Trophäen zu schonen und wirksame Jagden, wie den Schrotschuß auf Waldrehe zu verbieten. Beides hilft weder Wald noch Reh. Ich fordere daher ganzjährige Bockjagd und Schrotschuß auf Reh.
Bedeutsam für die Qualität eines Rehwildbestandes sind die Äsungs- und Biotopqualität, die Verringerung der Störungen und des Jagddruckes im Revier, sowie die Sozialstruktur und Populationsdichte. Zu den Hegepflichten des Jägers gehören deshalb sowohl die ökosystemgerechte Jagd, als auch die Verbesserung der Lebensgrundlagen für alle freilebenden Tierarten. Deshalb sollen auch für das Rehwild günstigere Äsungs- und Deckungsverhältnisse im Rahmen von naturnahen Biotopverbesserungsmaßnahmen in der Feldflur und im Wald geschaffen werden. Die Anlage von Verbißgehölzen und Heckenstreifen in der Feldflur (mindestens 4% der bejagbaren Fläche) und der Anbau standortgerechter, Nahrung und Deckung liefernder Gehölzarten sowie die Anlage von Äsungsflächen im Walde (mindestens 2% der bejagbaren Fläche) kommt nicht nur dem Rehwild, sondern auch anderem Wild und nicht jagdbaren Arten zugute.
Das Ziel der naturnahen Waldwirtschaft, vorrats-, struktur- und laubholzreiche Mischwälder möglichst aus Naturverjüngung aufzubauen, dient auch dem Wild.
Der Lebensraumverbesserung muß Vorrang vor künstlicher Fütterung eingeräumt werden. Eine Fütterung des Rehwildes ist im Saarland in der Regel nicht notwendig.
Bemerkung: Wald natürlich, das heißt ohne teure und häßliche Gatterzäune, wachsen zu lassen erfordert das Wild entsprechend kurz zu halten. Stimmt! Dazu muß dem waldbesitzenden Jäger aber bei der Bejagung in seinem Wald freie Hand gelassen werden, ohne ihn durch widersinnige Verbote, wie Schonzeiten für Böcke, oder Schrotschußverbot, unzulässig, zielstörend, zu hindern. Die sinnvolle Forderung lautet, Rehe aus dem Plan zu nehmen, die Schonzeit für Böcke aufzuheben und Reh mit Schrot, wo nötig, zu bejagen.
Dieser Hegerichtlinie konsequent anzuwenden hilft, die Notwendigkeit zum Bau von Waldschutzzäunen zu verringern und notwendige Zäunungsmaßnahmen frühzeitig (spätestens nach ~ 10 Jahren) wieder zu beseitigen. Dabei hat der Waldbesitzer darauf zu achten, daß Zäunungen den beabsichtigten Zweck auch tatsächlich erfüllen. Diese Richtlinie hilft sowohl der Verbesserung des Wald- als auch des Wildbiotopes. Sie kann auf Dauer nur erfolgreich helfen, wenn auch die Forstwirtschaft konsequent die ,,Naturnahe Waldwirtschaft" im Saarland verwirklicht. Naturnahe Waldwirtschaft bezweckt vor allem, standortgerechte, baumartenreiche Bestände aufzubauen. Der flächendeckende Aufbau naturnaher Waldbestände ist nur durch eine enge Zusammenarbeit von Jagd und Forst zu sichern. Soweit zum Erreichen dieses Zieles Zäunungen notwendig sind, liegt es auch im Interesse der Jäger, diese Zäune dicht zu halten und eingesprungenes Rehwild im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeiten in der Regel zu erlegen.
Bemerkung: ,,Schönr neuer Traum", anders kann die saarländische Hegerichtlinie für Rehe kaum genannt werden. Jeder der die in den folgenden Leseempfehlungen genannten Werke Nr. 1 und Nr. 3 gelesen und verstanden hat, oder ausreichende eigene Beobachtungen anstellen konnte, wird die dem Stadtjäger dienenden, auf den roten Trophäenbock zugeschnittenen, unerfüllbaren AltersklassenwahlAbschuß zur Aufartung von Capreolus capreolus, die fünfmal älter als wir Menschen sind, als unwaldgerecht und widersinnig erkennen. Unsere menschliche Hilfe dem Reh gegenüber kann nur darin bestehen, innerartliche Platzkämpfe und -druck zu mindern, indem wir möglichst viel Rehe schießen. Die Folgen erkennen und tragen wir selbst. Dann werden die Böcke von selbst stark, wenn es denn unbedingt das Pfundgehörn sein muß. Ich hab meins. Danke, das genügt. Der Wald wird's uns Jägern danken. Der vom Anblick häßlicher Gatterzäunen befreite Besucher wird's uns Jägern auch danken. Der Waldeigentümer könnte endlich aufatmen endlich wieder wirtschaftlich erwachsen. Damit wäre bei sinkenden Kosten der größte Anreiz geschaffen Wald zu hegen und sogar wieder neu anzulegen.
Unvoreingenommene, von aufartigem Ballast befreite Rehjagd, würde damit dem ganzen Land dienen: Wald, Reh, Besucher und Jäger. Worauf warten wie noch. Verwirklichen wir das!
BAYERN, A. von: Über Rehe in einem steirischen Gebirgsrevier. BLV Verlagsgesellschaft, 3. Auflage, München, 1981. Bemerkung: zu lesen empfohlen.
BUBENIK, A.: Rehwildhege und Rehwildbiologie. Mayer, München, 1971.
HESPELER, B.: Rehwild heute - Lebensraum, Jagd und Hege. BLV Verlagsgesellschaft, 2. Auflage, München, 1989. Bemerkung: zu lesen empfohlen.
OSGYAN, W.: Rehwild Report. Fakten, Erfahrungen, Konsequenzen. Franz Riegers bahnbrechende Hegefolge. Nimrod, Bothel, 1989.
SCHÄFER, E.: Hegen und Ansprechen von Rehwild. BLV Verlagsgesellschaft, München, 1973.
WAGENKNECHT, E.: Rehwildhege mit der Büchse. Verlag Neumann-Neudamm, 2.Auflage, Leipzig, 1983.
Empfehlung für eine wildgerechte und effektive Rehjagd.
Mai Intensive Einzeljagd insbesondere auf Jährlinge und Schmalrehe durch Ansitz und Pirsch; Einzel - und Gesellschaftsansitzjagd sind erwünscht; ZahlAbschuß hat Vorrang!
Juni - 10. Juli Soweit möglich Jagdruhe.
11. Juli - 20. August Vorrang der Einzeljagd auf die Böcke der Altersstufe II und III; Ansitz-, Pirsch- und Blattjagd; WahlAbschuß hat Vorrang!
21. August - 30. September Eine weitgehende Jagdruhe ist erwünscht; die Jagd sollte sich auf besonders günstige Wettersituationen vom 1. September an auf den EinzelAbschuß von Ricken und Kitzen bei der Pirsch und Ansitzjagd beschränken. WahlAbschuß wenn möglich!
1. Oktober - 31. Dezember Intensive Bejagung zur Abschußplanerfüllung auf alle Altersstufen; Ansitzjagd an der Rehwildkirrung; Stöberjagd, Drück- und Treibjagden (vorbehaltlich gesetzlicher Regelung); ZahlAbschuß ist erforderlich.
1. Januar - April Soweit Abschuß erfüllt: Jagdruhe.
Bemerkung: ,,ZahlAbschuß hat Vorrang", stimmt! Die sinnvolle Forderung lautet, Rehe aus dem Plan zu nehmen, die Schonzeit für Böcke aufzuheben und Reh mit Schrot, wo nötig, zu bejagen.
Dip.-Biol. Dr. Harald Kilias, Vorsitzender des Arbeitskreises Ökologie im BJV, sprachen sich für eine ideologiefreie Überprüfung von überbrachten Wertvorstellungen aus. Es sei nicht nachzuvollziehen, wenn manche Kreise sich gleichsam für eine "Bekämpfung von Rehwild als Schädling" stark machen, andererseits die Bejagung von Beutegreifern aller Art als Eingriff in die Natur anprangern, meinte Dr. Kilias. indo@oeconsult.de
Lutz Möller
Wild und Hund März 2002:
Die Länder Schleswig-Holstein und Saarland beantragten, die Jagdzeit für Rehböcke, die zur Zeit am 15. Oktober endet, bis zum 31. Januar zu verlängern und die Bundesjagdzeitenverordnung entsprechend zu ändern.
Reh | Rehdichte | 5,6 x 50 auf Reh | Rehwildgeschoß